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Haftungsausschluss Steigfellmetzelei

ErzGebirgE

1)  Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung des Wettbewerbes ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Wettbewerb durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die Mitglieder und Teilnehmer oder Gäste der Veranstaltung bei der Ausübung des Sports, bei der Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten oder bei einer sonstigen für den Veranstalter erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind.

3) Sofern die Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

4) Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren.

5) Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift auf der Meldekarte oder dem abschicken des Online-Formulars, dass er die Ausschreibung, Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat, akzeptiert und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt. Mit der Unterschrift auf der Meldekarte bzw. dem Absenden des Online-Formulars wird weiter erklärt, dass jedem Teilnehmer bekannt ist, dass die Veranstaltung teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet und die FIS Regeln zu beachten sind.

6) Durch die erlaubte unentgeltliche Abgabe oder Lagerung von Sachen in zur Verfügung gestellten Umkleiden, Duschen, Toiletten o.ä. entsteht ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag mit dem Veranstalter. Es werden in diesem Zusammenhang keine Pflichten des Veranstalters ausgelöst bzw. begründet, weder im Sinne der Aufbewahrung und späteren Herausgabe, noch von Schutz- oder Fürsorgepflichten.

FaCts

Datenverarbeitung / Foto – Film – Ton / Helmpflicht / Minderjährige

• Jeder Teilnehmer willigt gegenüber dem Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Benutzung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung, ein.

• Die Einwilligung erstreckt sich auf die Veröffentlichung und Darstellung der personenbezogenen Teilnehmerdaten in Starter- und Ergebnislisten, in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programm- und Ergebnisheft), sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet. Je nach Liste sind dies Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten).

• Mit der Anmeldung wird das Einverständnis erklärt, dass die erfassten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der Veranstaltung einschließlich des Zwecks meiner medizinischen Betreuung auf der Strecke und beim Zieleinlauf betreuenden medizinischen Dienste, durch den Veranstalter bzw. den Ausrichter sowie dem beauftragten Dienstleister für Zeitmessung, Verwaltung der Anmeldungen und weiterer Services (z.B. SMS Benachrichtigung, Streckenverfolgung u.ä.) EDV-technisch erfasst, be- und verarbeitet sowie gespeichert werden dürfen. Wettkampfverhalten / Ausfall / Siegerehrung

• Es besteht Helmpflicht für alle Wettbewerbe. Teilnehmer unter 18. Jahren benötigen eine elterliche Einverständniserklärung (siehe Meldekarte). Mit der Anmeldung bestätigen die gesetzlichen Vertreter des/der Minderjährigen, dass keine gesundheitlichen/ärztliche Bedenken gegen eine Teilnahme des Kindes an breitensportlichen Wettkampfaktivitäten vorliegen.